Das Clara-Schumann-Gymnasium Lahr ist bemüht, seine Webseite www.csg-lahr.de in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.csg-lahr.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Kontraste: An einigen Stellen (z. B. farbige Hintergründe in Bannern) entsprechen die Kontrastverhältnisse noch nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.1.
- Alte PDF-Dokumente: Zahlreiche ältere PDF-Dokumente (z. B. Elternbriefe, Formulare vor 2020) sind nicht barrierefrei strukturiert und können nicht optimal von Screenreadern erfasst werden.
- Alternativtexte für Bilder: Einige Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte. Wir arbeiten daran, diese sukzessive zu ergänzen.
- PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten.
- Anmeldeformulare: Die Anmeldeformulare auf unserer Homepage besitzen noch keine Label für sämtliche Eingabefelder. Wir arbeiten daran, alle Formulare zu überarbeiten und entsprechende Labels hinzuzufügen.
- Suche oder Inhaltsverzeichnis: Unsere Seite bietet aktuell weder eine Suche, noch ein Inhaltsverzeichnis an, über welches Inhalte gesucht und aufgerufen werden können.
Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Sekretariat (poststelle@aufbaugym-lr.kv.bwl.de). Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.
b) Unverhältnismäßige Belastung
- Eingebundene Videos stehen derzeit ohne Untertitel oder textliche Alternativen zur Verfügung.
- Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos können grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache können grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Erläuterungen in Leichter Sprache können aufgrund des hohen Umfangs der Schulwebseite aktuell nicht für alle Inhalte bereitgestellt werden.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
- Videos, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, sind teilweise nicht untertitelt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.12.2025 erstellt und am 05.03.2026 aktualisiert und überprüft.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen. Wir versuchen, Ihnen die Inhalte, die nicht barrierefrei sind, in einer zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.
Für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Ev Tschentschel (Schulleiterin)
Clara-Schumann-Gymnasium Lahr
Christoph-Schmitt-Str. 3
77933 Lahr
E-Mail: poststelle@aufbaugym-lr.kv.bwl.de
Telefon: 07821 / 92 91 0
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

