Schulordnung

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I. Grundsätze in Anlehnung an unser Leitbild

Wir, Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern des CSG, streben eine gute Schulgemeinschaft als Grundlage für ein förderliches Lern- und Arbeitsklima an, das von Verantwortung, Toleranz und Engagement geprägt ist. Für ein gutes Miteinander ist uns Folgendes wichtig:

  • Wir schaffen eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und gehen respektvoll und wertschätzend miteinander um. Wir respektieren jeden Einzelnen in seiner Individualität und Würde und verzichten auf jegliche Form der Gewalt, auch auf Mobbing.
  • Wir unterstützen die Schwächeren und helfen einander.
  • An unseren Schulveranstaltungen (Konzerte, Theater, Kulturmarathon usw.), die unser Schulleben bereichern, beteiligen wir uns aktiv.
  • Schüler/innen zeigen ihr Interesse am Lernen und ihre Leistungsbereitschaft. Sie sind auch bereit, eigenverantwortlich und im Team zu arbeiten.
  • Lehrer/innen sind sich ihrer Vorbildrolle bewusst und sind gegenüber Schülern und Eltern gesprächsbereit und offen für Anregungen und Kritik.
  • Die Eltern sind zu aktiver, konstruktiver und respektvoller Zusammenarbeit mit der Schule bereit. Sie sind sich ihrer Vorbildrolle bewusst und unterstützen die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte.

II. Schulhaus und Schulgelände

  • Wir kommen zur Schule möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
  • Rund um das CSG fahren Auto- und Zweiradfahrer langsam und vorsichtig auf die Parkplätze. Eltern setzen ihre Kinder außerhalb des Schulgeländes ab.
  • In den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verhalten wir uns so, dass wir und andere nicht gefährdet werden und der Unterricht nicht gestört wird. Wir respektieren schulisches und privates Eigentum und gehen damit pfleglich um.
  • Wir achten darauf, dass das Schulgelände und die Schulgebäude sauber bleiben und nichts beschädigt wird. Wir beachten die für Fachräume geltenden Sicherheitsvorschriften und Verhaltensregeln.
  • Die Schule übernimmt für Beschädigungen von Eigentum keine Haftung. Mutwillige Beschädigungen ziehen Schulstrafen nach sich. Schäden, Beschädigungen oder Verletzungen melden wir unverzüglich den unterrichtenden Lehrern bzw. der Schulleitung.
  • Plakate werden nur nach Absprache mit der Schulleitung an den dafür vorgesehenen Stellen aufgehängt.
  • Unsere Hausmeister schließen das Schulgebäude um 18 Uhr ab.
  • Aus dem Speisesaal nehmen wir kein Geschirr und kein Besteck mit.
  • Wer sich nicht ordnungsgemäß vom Essen abmeldet, muss es dennoch bezahlen.

III. Unterricht

  • Wir erscheinen pünktlich mit allen Arbeitsmaterialien zum Unterricht und sorgen für einen zügigen Unterrichtsbeginn.
  • Falls unser Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht da ist, geben wir im Sekretariat Bescheid.
  • Wir helfen uns gegenseitig und nehmen aktiv und aufmerksam am Unterricht teil und sorgen für eine ruhige Atmosphäre.
  • Während des Unterrichts essen und trinken wir nicht. In Fachräumen ist das Trinken generell nicht erlaubt.
  • In den Entspannungsphasen während der Doppelstunden bleiben die Schüler in den Klassenzimmern. Der Lehrer kann einzelnen Schülern den Gang zur Toilette und zum Wasserspender gestatten.
  • Nach dem Unterricht putzen wir die Tafel, stuhlen auf, schließen die Fenster, räumen auf und entsorgen unseren Müll.
  • Bei Erkrankung benachrichtigen wir das Sekretariat unverzüglich telefonisch. Beim Wiederbesuch der Schule melden wir uns im Sekretariat wieder zurück und legen dem Klassenlehrer bzw. Tutor innerhalb einer Woche eine schriftliche Entschuldigung vor.
  • Wenn wir uns während der Unterrichtszeit krank fühlen, können wir uns vom Fachlehrer der nachfolgenden Stunde entlassen lassen. Auch müssen wir uns im Sekretariat abmelden und nach Rückkehr wieder zurückmelden sowie eine schriftliche Entschuldigung vor-legen.

IV. Pausen und Freistunden

  • Ball- und Laufspiele sind nur im Freien erlaubt. Wegen der Verletzungsgefahr werfen wir nicht mit Schneebällen.
  • Schüler der Klassenstufen 5 – 7 dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen.
  • Schüler der Klassenstufen 8 – 11 können das Schulgelände in der Mittagspause nur ver-lassen, wenn eine schriftliche Genehmigung der Eltern vorliegt. In diesen Fällen besteht aber kein Versicherungsschutz.
  • Schüler ab Jahrgangsstufe 1 können das Schulgelände in den Großen Pausen, in den Freistunden und in der Mittagspause verlassen.
  • Das Internat darf während der Unterrichtszeit nur von Schülern der Jahrgangsstufen 1 und 2 betreten werden.

V. Mobile Endgeräte

Nutzungsregeln für digitale Endgeräte (Download)

VI. Sonstiges

  • Zum Unterricht und zu den Mahlzeiten erscheinen wir in angemessener Kleidung.
  • Wir beachten, dass das Rauchen, der Konsum von Alkohol und Drogen, sowie der Handel mit Drogen auf dem gesamten Schulgelände verboten sind. Zuwiderhandlungen ziehen Maßnahmen nach § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg nach sich.
  • Wir verwahren Bargeld und Wertsachen so, dass keine Gelegenheit zu Diebstählen gegeben wird.